Hotel oder Pension verpachten, verkaufen, vermieten
Ihr Hotel. Drei Wege.Ein Partner.
Sie möchten Ihren Betrieb abgeben? Wählen Sie, wie.
Ihr Haus bleibt Ihres. Den Betrieb übernehmen wir.
Als Pächter führen wir Ihr Hotel weiter – modernisiert, digitalisiert und mit klarer Verantwortung.
Sie möchten nicht mehr selbst im Tagesgeschäft stehen – aber Ihr Haus soll weiterleben und Ihnen regelmäßige Einnahmen bringen.
- Übernahme des laufenden Betriebs als Pächter
- Modernisierung von Prozessen und Technik
- Vermarktung, Gästekommunikation und Abrechnung
Eine feste Pacht – und ein Haus, das in guten Händen weiterläuft.
Feste Miete. Ohne Betreiberrisiko.
Sie vermieten die Immobilie an uns – wir richten den Beherbergungsbetrieb ein und führen ihn.
Die Immobilie ist wertvoll, der Hotelbetrieb aber nicht Ihr Kerngeschäft – oder die Nachfolge ist offen.
- 01Langfristige Anmietung durch GREYGREEN
- 02Betrieb als Hotel, Aparthotel oder Serviced Apartments
- 03Kurz- und Langzeitvermietung aus einer Hand
Planbare Mieteinnahmen – ohne Auslastungs- und Betreiberrisiko.
Nachfolge ungeklärt, Investitionsbedarf oder der Wunsch nach einem neuen Lebensabschnitt – der Verkauf eines Hotels braucht Diskretion und Erfahrung.
Ihr Lebenswerk. In guten Händen.
Sie möchten Ihren Betrieb verkaufen? Unsere Unternehmensgruppe prüft eine Übernahme – diskret und auf Augenhöhe.
- 01Vertrauliches Erstgespräch
- 02Bewertung Ihres Betriebs und Ihrer Immobilie
- 03Prüfung der Übernahme durch unsere Unternehmensgruppe
Ein fairer Weg für Sie – und eine Zukunft für Ihr Haus.
Verpachten, vermieten oder verkaufen? Die Unterschiede auf einen Blick.
Alle drei Wege sorgen dafür, dass Ihr Haus weiterlebt. Sie unterscheiden sich darin, was Ihnen gehört, wie Sie verdienen und wie viel Verantwortung bei Ihnen bleibt.
| Kriterium | 01Verpachten | 02Vermieten | 03Verkaufen |
|---|---|---|---|
| Eigentum an der Immobilie | Bleibt bei Ihnen. | Bleibt bei Ihnen. | Geht an den Käufer über. |
| Was Sie übergeben | Ihr Haus samt laufendem Betrieb und Einrichtung zur Nutzung. | Die Immobilie. Einrichtung und Betrieb stellt der Mieter. | Immobilie, Betrieb oder beides – endgültig. |
| Ihre Einnahmen | Laufende Pacht. | Laufende Miete. | Einmaliger Kaufpreis. |
| Betriebs- und Auslastungsrisiko | Trägt der Pächter. | Trägt der Mieter. | Geht auf den Käufer über. |
| Ihre Rolle danach | Eigentümer und Verpächter – ohne Tagesgeschäft. | Eigentümer und Vermieter – ohne Tagesgeschäft. | Keine mehr nach der Übergabe. |
| Vertrag | Pachtvertrag (§§ 581 ff. BGB). | Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB). | Kaufvertrag, bei Immobilien notariell beurkundet. |
| Passt, wenn … | Sie Ihr Haus behalten, aber nicht mehr selbst betreiben möchten. | Sie planbare Einnahmen ohne Betreiberrisiko möchten. | Sie sich ganz zurückziehen möchten oder die Nachfolge offen ist. |
| Mit GREYGREEN | Wir übernehmen als Pächter den laufenden Betrieb. | Wir mieten langfristig an und betreiben das Haus. | Wir prüfen eine Übernahme – diskret und auf Augenhöhe. |
Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Welcher Weg zu Ihrem Haus passt, klären wir im vertraulichen Erstgespräch.
Vertrauliches ErstgesprächWissen für die Übergabe.
Verkaufen oder verpachten: Ablauf, Verträge und worauf es Käufern und Pächtern ankommt.
Was Hoteliers vor der Übergabe wissen möchten.
Kurz beantwortet. Alles Weitere besprechen wir vertraulich im Erstgespräch.
Vertraulich anfragen01Was ist der Unterschied zwischen Hotelpacht und Hotelmiete?
Bei der Pacht überlassen Sie das Hotel samt Betrieb zur Nutzung, und der Pächter darf die Erträge daraus ziehen (§ 581 BGB). Bei der Miete überlassen Sie nur die Räume (§ 535 BGB), Einrichtung und Betrieb stellt der Mieter. In beiden Fällen bleibt die Immobilie Ihr Eigentum.
02Bleibe ich Eigentümer, wenn ich mein Hotel verpachte?
Ja. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine feste Pacht. GREYGREEN übernimmt als Pächter den laufenden Betrieb – modernisiert, digitalisiert und mit klarer Verantwortung.
03Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Geht ein Betrieb durch Vertrag auf einen neuen Inhaber über, etwa durch Verkauf oder Verpachtung, gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB grundsätzlich mit über. Die Einzelheiten klären wir im Gespräch und mit Ihren Beratern.
04Wie läuft eine Übergabe ab?
Am Anfang steht ein vertrauliches Erstgespräch. Danach bewerten wir Ihren Betrieb und Ihre Immobilie und prüfen, welcher Weg passt: Verpachten, Vermieten oder Verkaufen.
05Bleibt meine Anfrage vertraulich?
Ja. Wir behandeln jede Anfrage diskret. Gerade bei einer Nachfolge entscheiden Sie, wann wer davon erfährt.
06Ich will noch nicht abgeben, aber den Betrieb entlasten. Geht das?
Ja. Wir beraten und setzen um – vom KI-Telefonassistenten über die digitale Rezeption bis zu Website und Online-Marketing. So hängt der Betrieb weniger an Ihnen, und Sie entscheiden in Ruhe über die Zukunft.